Hoffnungsträger

Der Auschwitz Prozess

Bodenrelief

Wir können aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas dazu tun, dass sie nicht zur Hölle wird.

Dieser Satz von Fritz Bauer stand sinnbildlich für das, was am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Römer begann: Ein Prozess, der nicht nur juristische Schuld klären, sondern auch ein neues Kapitel im Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit aufschlagen sollte.

Was jetzt bestehen bleibt in diesem Prozess, das ist zweifellos nur ein Teil der Wahrheit – aber das ist Wahrheit.

Was jetzt bestehen bleibt in diesem Prozess, das ist zweifellos nur ein Teil der Wahrheit – aber das ist Wahrheit.

„Wir können aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas dazu tun, dass sie nicht zur Hölle wird.“

Dieser Satz stand sinnbildlich für das, was am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Römer begann: Ein Prozess, der nicht nur juristische Schuld klären, sondern auch ein neues Kapitel im Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit aufschlagen sollte.

Zum ersten Mal wurde nicht ein einzelnes Verbrechen verhandelt, sondern das Funktionieren eines gesamten Mordapparates: Auschwitz als System – mit all seinen Beteiligten, Abläufen und Strukturen. 22 Männer saßen auf der Anklagebank: Wachmänner, Verwaltungsbeamte, Ärzte – alle Teil des Lagers, alle Teil der Maschinerie der Vernichtung.

Lange hatte die deutsche Nachkriegsgesellschaft weggesehen. Viele Täter lebten unbehelligt weiter. Der politische und juristische Wille zur Aufarbeitung fehlte. Doch dann kam die Wende: Ein ehemaliger Auschwitz-Häftling zeigte den früheren Lager-Gestapo-Mann Wilhelm Boger an. Der Journalist Thomas Gnielka übergab daraufhin dem hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer brisante Dokumente: Listen von angeblich „auf der Flucht erschossenen“ Häftlingen – und die Namen der Verantwortlichen.

Fritz Bauer erkannte die historische Dimension. Er wollte die Funktionsweise von Auschwitz sichtbar machen – und die Gesellschaft mit der verdrängten Wahrheit konfrontieren. Gemeinsam mit einem jungen Team von Staatsanwälten – Georg Friedrich Vogel, Joachim Kügler und Gerhard Wiese – trieb er die Ermittlungen voran. Zeugenaussagen wurden gesammelt, Beweise gesichert, die Anklage vorbereitet.

Am 20. Dezember 1963 begann die Hauptverhandlung. Wegen des großen Interesses wurde sie ab April 1964 im Haus Gallus fortgesetzt. In 183 Verhandlungstagen sagten 360 Zeugen aus – über 200 Überlebende berichteten unter großer persönlicher Belastung von Selektionen, Zwangsarbeit, Folter und Mord. Für viele war es das erste Mal, dass sie öffentlich über ihre Erlebnisse in Auschwitz sprachen.

Die Angeklagten räumten ihre Lagerrollen ein, beriefen sich jedoch auf „Befehlsgehorsam“. Das Gericht stand vor der Herausforderung, individuelle Schuld innerhalb eines staatlich organisierten Vernichtungsapparats juristisch zu bewerten.

Am 20. August 1965 fällte das Gericht die Urteile: Sechs Angeklagte erhielten lebenslange Haftstrafen, andere deutlich mildere Strafen. Drei wurden freigesprochen. Für viele Beobachter – auch für Fritz Bauer – waren die Urteile enttäuschend. Die damalige Gesetzeslage reichte nicht aus, um das volle Ausmaß der Verbrechen angemessen zu ahnden.

Und doch war der Prozess ein Meilenstein: Er machte die Verbrechen von Auschwitz öffentlich sichtbar. Er zwang ein ganzes Land zum Zuhören – und markierte den Beginn einer nachhaltigen Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte.

Der Auschwitz-Überlebende Hermann Langbein formulierte es so:

„Was jetzt bestehen bleibt in diesem Prozess, das ist zweifellos nur ein Teil der Wahrheit – aber das ist Wahrheit.“

Quelle: Schlaglichter. Täter vor Gericht: Auschwitzprozess. Projektbezug: Ausstellung: Bewege Zeiten: Frankfurt in den 1960er Jahren. Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main; Fritz-Bauer-Institut.

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