Hoffnungsträger

Paul Grüninger
27. Oktober 1891

22. Februar 1972

PORTRAIT

Um Menschen zu retten, habe ich bewusst meine Befugnisse überschritten.

Paul Grüninger ist Leiter der Kantonspolizei in St. Gallen und zuständig für Flüchtlingsangelegenheiten. Die Schweiz schließt im August 1938 die Grenze zum Deutschen Reich.
27. Oktober 1891

22. Februar 1972
St. Gallen

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St. Gallen

Paul Grüninger ist Leiter der Kantonspolizei in St. Gallen und zuständig für Flüchtlingsangelegenheiten. Die Schweiz schließt im August 1938 die Grenze zum Deutschen Reich. Trotzdem gelingt es Grüninger und seinen Helfern, weiterhin jüdische und nichtjüdische Verfolgte über die Grenze zu lassen und dafür zu sorgen, dass sie nicht wieder ausgewiesen werden. Er missachtet dabei offizielle Weisungen. Grüninger fälscht Einreisegenehmigungen oder datiert die Einreise auf einen Zeitpunkt vor Schließung der Grenzen. Dadurch ist der Status der Flüchtlinge scheinbar legal. Er rettet mehrere Hundert Verfolgte vor der nationalsozialistischen Verfolgung und Ermordung.1939 wird Paul Grüninger fristlos entlassen und 1940 vom Bezirksgericht St. Gallen wegen Amtspflichtverletzung und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt.

© Gedenkstätte Stille Helden

Das Gericht erkannte Grüningers altruistischen Beweggründe an, entschied aber, dass er als Beamter verpflichtet gewesen wäre, sich an die Bestimmungen zu halten. Entehrt, mittellos und fast vergessen, verbrachte Grüninger den Rest seines Lebens unter schwierigen Umständen. 1993 wird Paul Grüninger politisch rehabilitiert und 1995 hob das Bezirksgericht St. Gallen das Urteil gegen Grüninger auf, 23 Jahre nach seinem Tod.
Erst 1998 erhielten Grüningers Erben eine Entschädigung für die durch die fristlose Entlassung entstandenen Lohn- und Pensionseinbußen. Die Summe floss in die Paul-Grüninger-Stiftung.

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