Paul Grüninger ist Leiter der Kantonspolizei in St. Gallen und zuständig für Flüchtlingsangelegenheiten. Die Schweiz schließt im August 1938 die Grenze zum Deutschen Reich. Trotzdem gelingt es Grüninger und seinen Helfern, weiterhin jüdische und nichtjüdische Verfolgte über die Grenze zu lassen und dafür zu sorgen, dass sie nicht wieder ausgewiesen werden. Er missachtet dabei offizielle Weisungen. Grüninger fälscht Einreisegenehmigungen oder datiert die Einreise auf einen Zeitpunkt vor Schließung der Grenzen. Dadurch ist der Status der Flüchtlinge scheinbar legal. Er rettet mehrere Hundert Verfolgte vor der nationalsozialistischen Verfolgung und Ermordung.1939 wird Paul Grüninger fristlos entlassen und 1940 vom Bezirksgericht St. Gallen wegen Amtspflichtverletzung und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt.